Übungsdateien

Fiktive Behördenbriefe (Beispiele)

Musterschreiben 1: Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen (fiktiv)

Freie und Hansestadt Hamburg 
Bezirksamt Mitte
Fachamt Grundsicherung

Hamburg, 01. Juli 2026

Betreff: Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen gemäß § 67 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 20 SGB X

Sehr geehrte Frau Musterfrau,

im Rahmen der Überprüfung Ihres laufenden Leistungsanspruchs nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bitten wir Sie, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie vorzulegen:

  • Aktueller Kontoauszug (letzte 3 Monate, alle Seiten)
  • Nachweis über laufende Miet- und Nebenkosten (aktueller Mietvertrag oder Vermieterbestätigung)
  • Bescheinigung der Krankenversicherung über bestehende Mitgliedschaft

Sollten die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, behalten wir uns vor, die Leistungsgewährung gemäß § 66 Abs. 1 SGB I vorläufig einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen Das Fachamt Grundsicherung

Musterschreiben 2: Ablehnungsbescheid – Gartenhaus (fiktiv)

Freie und Hansestadt Hamburg 
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Aktenzeichen: 71.10 / BG-2026-04417

Hamburg, 24. Juni 2026

Betreff: Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Gartenhauses gemäß § 61 Abs. 1 HBauO

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Ihr Antrag vom 15. April 2026 auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Gartenhauses (Grundfläche: 18 m², Wandhöhe: 2,50 m, Satteldach) auf dem Grundstück Gartenweg 12, 22041 Hamburg (Flurstück 847, Gemarkung Farmsen), wird hiermit nach eingehender Prüfung abgelehnt.

Begründung:

  • Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans HH-Wandsbek 27 (§ 30 BauGB). Im festgesetzten reinen Wohngebiet (WR) ist die Errichtung von Nebenanlagen dieser Größenordnung gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO unzulässig.
  • Die geplante Wandhöhe von 2,50 m überschreitet die nach § 6 Abs. 7 HBauO zulässige Höhe für Nebenanlagen in Abstandsflächen um 0,50 m.
  • Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wurde geprüft, konnte jedoch nicht gewährt werden, da die Abweichung die Grundzüge der Planung berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60, 22041 Hamburg einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung